Vereinte Kräfte

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
oder Entbindung​

Schnellcheck

Du fragst dich, ob du in deiner aktuellen Lebenssituation einen Anspruch auf Haushaltshilfe hast? Dann verhilft dir diese kurze Checkliste in Kürze zu einer besseren Einschätzung.

Du bist ...

  • ... gesetzlich krankenversichert?
  • ... normalerweise die Person, die den Haushalt führt bzw. ihr(e) Kind(er) betreut?
  • … schwanger oder hast kürzlich entbunden?

Außerdem gibt es ...

  • ... keine andere erwachsene Person in deinem Haushalt, die deine Arbeit übernehmen kann?

(Du lebst alleine oder die andere(n) erwachsene(n) Person(en) im Haushalt sind durch eigene Erkrankung oder berufsbedingt nicht in der Lage, den Haushalt bzw. die Kinderbetreuung zu übernehmen)

Auf dich trifft einer der folgenden Umstände (oder ein vergleichbarer) zu und kann von ärztlicher Seite attestiert werden:

  • Körperliche Anstrengung könnte in deiner Situation zu einer Früh- oder sogar Fehlgeburt führen?

(z.B. frühzeitige Wehen, verkürzter Gebärmutterhals, Muttermundschwäche, zu wenig Fruchtwasser)

 

  • Du selbst leidest unter einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung, die dir die Weiterführung des Haushalts temporär unmöglich macht?

(z.B. Schwangerschaftsdiabetes, Schwangerschaftsdepression, Präeklampsie, niedriger HB-Wert, extreme Übelkeit, Symphysenlockerung)

 

  • Du musst aufgrund deiner Schwangerschaft oder Entbindung (teil-) stationär in einem Krankenhaus oder einer Tagesklinik aufgenommen werden und kannst dich dadurch nicht selbst um deine Familie kümmern?
  • Du leidest nach der Entbindung an Geburtsverletzungen, die dir die Versorgung des Kindes oder die Führung des Haushaltes erschweren?
  • Du leidest an einer Postnatalen Depression?
  • Du hattest eine stille Geburt?

Du fragst dich ...

... ob du dir eine Haushaltshilfe überhaupt leisten kannst?

Haushaltshilfe, die du aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung erhältst, ist für dich immer kostenlos! Wir können direkt mit deiner Krankenkasse abrechnen, du musst also auch nicht in Vorkasse treten und auf eine Rückerstattung warten.

... wie lange du Haushaltshilfe erhalten kannst?​

Der Rechtsanspruch für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung ist im § 24h SGB V verankert. Es gibt grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung für die Haushaltshilfe. Du bekommst Unterstützung solange eine Notwendigkeit besteht, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.


Wichtig ist, dass die Diagnose in einem Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder Entbindung steht. Solltest du dir während der Schwangerschaft beispielsweise ein Bein gebrochen haben, würde dies nicht zutreffen. Bei einem solchen Fall findest du alle Voraussetzungen und Informationen im Bereich Krankheit, Unfall oder Operation.

Du erfüllst alle drei Voraussetzungen? Dann nimm Kontakt zu uns auf, denn ...

… du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf eine für dich kostenlose Haushaltshilfe!

Lasse dich dazu individuell von uns beraten und beauftrage uns kostenlos, die Beantragung bei der Krankenkasse und die Durchführung der Haushaltshilfe für dich zu übernehmen

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