Vereinte Kräfte

Haushaltshilfe bei Krankheit, Unfall
oder Operation​

Schnellcheck

Du fragst dich, ob du in deiner aktuellen Lebenssituation einen Anspruch auf Haushaltshilfe hast? Dann verhilft dir diese kurze Checkliste in Kürze zu einer besseren Einschätzung.

Du bist ...

  • ... gesetzlich krankenversichert?
  • ... sonst die Person, die den Haushalt führt bzw. ihr(e) Kind(er) betreut?
  • … aufgrund einer akuten Erkrankung oder infolge eines Unfalls oder einer Operation temporär nicht in der Lage deinen Haushalt weiterzuführen?

Außerdem hast du ...

  • ... keine Bewilligung für eine Pflegegrad 2 oder höher.
  • ... keine andere erwachsene Person in deinem Haushalt, die deine Arbeit übernehmen kann?

(Du lebst alleine oder die andere(n) erwachsene(n) Person(en) im Haushalt sind durch eigene Erkrankung oder berufsbedingt nicht in der Lage, den Haushalt bzw. die Kinderbetreuung zu übernehmen)

Eine Auswahl an Umständen, bei denen oft eine Haushaltshilfe bewilligt wird:

  • (Arbeits-)Unfälle [ggf. besteht hierbei über Berufsgenossenschaften ein erweiterter Anspruch]
  • Operationen
  • Frakturen
  • akute psychischen Erkrankungen [z. B. depressive Episoden]
  • akute und stark beeinträchtigende Behandlungen [z. B. Chemo-Therapie]
  • Herzinfarkte

Du fragst dich ...

... ob du dir eine Haushaltshilfe überhaupt leisten kannst?

Die Kosten für unseren Einsatz werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Da wir direkt mit den Krankenkassen abrechnen, musst du kein Geld an uns direkt überweisen.

Solltest du aufgrund einer akuten Erkrankung, einer Operation oder eines Unfalls Haushaltshilfe bewilligt bekommen, so ist die rechtliche Grundlage dafür im § 38 SGB V verankert. Für Leistungen, die über diesen Paragrafen abgerechnet werden, wird von der Krankenkasse eine Zuzahlung erhoben. Diese beträgt 10% der von der Krankenkassen gezahlten Summe, jedoch kalendertäglich mindestens 5€ und maximal 10€.

Um die Kosten für dich möglichst gering zu halten, versuchen wir die Einsatzzeiten nach Möglichkeit so zu gestalten, dass die Einsatztage und damit deine Zuzahlung möglichst gering ist.

Du hast eine Bewilligung über 10 Stunden wöchentlich erhalten. Sofern nicht anders vorgeschrieben, würden wir an zwei Tagen pro Woche für jeweils 5 Stunden kommen. Deine Zuzahlung würde damit wöchentlich 20€ betragen, also 80€ für die gesamten 4 Wochen/40 Stunden.

Würden wir stattdessen an fünf Tagen wöchentlich für jeweils 2 Stunden kommen, müsstest du wöchentlich ca. 35€ zuzahlen. In diesem Fall würde deine Zuzahlung für die gesamten 4 Wochen/40 Stunden 140€ betragen.

Dank gebündelter Einsatzzeiten können wir deine Kosten so möglichst gering halten.

 

Ausnahme: Solltest du über eine „Zuzahlungsbefreiung“ verfügen, also beispielsweise auch Medikamente ohne Zuzahlung erhalten, gilt diese auch für die Haushaltshilfe.

... wie lange du Haushaltshilfe erhalten kannst?

In der Regel bekommst du bei akuten Erkrankungen, nach Operationen oder einem Unfall 4 Wochen Haushaltshilfe bewilligt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn du in deinem Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Behinderung betreust. In diesem Fall kann die Anspruchsdauer für die Dauer deiner Einschränkung, maximal jedoch bis zu 26 Wochen verlängert werden

Du erfüllst die Voraussetzungen? Dann nimm Kontakt zu uns auf, denn ...

… du hast wahrscheinlich einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe!

Lasse dich dazu individuell von uns beraten und beauftrage uns kostenlos, die Beantragung bei der Krankenkasse und die Durchführung der Haushaltshilfe für dich zu übernehmen

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